Zwecks Vereinheitlichung der Baubegriffe und Messweisen beschloss die Schweizerische Bau-, Pla- nungs- und Umweltdirektoren-Konferenz am 22. September 2005 die IVHB. Der Kanton Aargau erklärte mit Beschlüssen des Grossen Rats und des Regierungsrats vom 15. September 2009 beziehungsweise vom 20. Januar 2010 den Beitritt zur IVHB; am 26. November 2010 wurde diese rechtskräftig. Mit Erlass der BauV, die am 1. September 2011 in Kraft trat, wurde die IVHB auf kantonaler Ebene umgesetzt. § 64 Abs. 1 BauV hält fest, dass die Gemeinden ihre allgemeinen Nutzungspläne bis spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung an die Begriffe und Messweisen der IVHB anpassen;