Der Entscheid des Gemeinderats vom 13. Juni 2022 samt Teilentscheid der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 15. März 2022, der integrierender Bestandteil der Baubewilligung bildet, wurde gemäss der diesem angefügten Rechtsmittelbelehrung beim Regierungsrat angefochten.