Die Häuser wären durch eine gemeinsame Tiefgarage im Untergeschoss miteinander verbunden. Das "Working Area"-Gebäude käme östlich des Mehrfamilienhauses Nr. qr zu liegen (vgl. Baueingabepläne, act. 3 ff.). Die Bauparzelle liegt gemäss der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Q. vom tt.mm.jjjj (vom Regierungsrat am tt.mm.jjjj genehmigt) und dem dazugehörenden Bauzonenplan innerhalb der Bauzone in der Wohnzone W2. Sie wird über den (kommunalen) K-Weg, welcher entlang der nordwestlichen Parzellengrenze verläuft, erschlossen. Wiederum nordwestlich des K-Wegs fliesst die E (Bach). 2. Zuständigkeit