"4. Die Fachstelle SIWAS wird mittels separater Anordnung die Psychiatrischen Dienste Aargau AG, Klinik für Forensische Psychiatrie, beauftragen, in Bezug auf den Verfügungsadressaten ein fachärztliches, psychiatrisches Gutachten betreffend seine Waffenbesitzfähigkeit zu erstellen." b) Dispositivziffer 6 derselben Verfügung ersatzlos aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 2.