3. Auflage 2014, ยง 15 N 16). Die vorinstanzlich erfolgte definitive Ablehnung des Gesuchs um Kostenbevorschussung ist demzufolge aufzuheben (vgl. zum Ganzen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 1. Dezember 2022 [WBE.2022.208], Erw. II. 4.). 3.4