Praxisgemäss wird zur Prüfung der genügenden Waffenbesitzfähigkeit verlangt, dass sich die zu beurteilende Person einer fachärztlichen (psychiatrischen) Begutachtung durch die Psychiatrischen Dienste Aargau AG unterzieht; diese Fachstelle erweist sich anerkanntermassen als erfahren und fachkompetent. Insbesondere gestützt auf das Ergebnis dieses Gutachtens wird es der Fachstelle SIWAS nachfolgend möglich sein, umfassend und abschliessend über die Frage der Waffenbesitzfähigkeit zu befinden. 3.3