10 von 16 Abs. 2 WG besteht, ordnete die Fachstelle SIWAS somit neben der vorläufigen Absprache der Waffenbesitzfähigkeit sowie einem vorläufigen Waffenerwerbs- und Waffenaufbewahrungsverbot zu Recht auch ausdrücklich die vorläufige Beschlagnahme aller beim Beschwerdeführer bereits sichergestellten beziehungsweise eventuell noch bei ihm vorhandenen Waffen an.