Auch das Verfahren wegen versuchten Betrugs endete mit einem Freispruch zugunsten des Beschwerdeführers, da von einem untauglichen und straflos zu bleibenden Betrugsversuch ausgegangen wurde. Demgegenüber ergab sich aus dem infolge von Streitigkeiten eingeleiteten Verfahren wegen mehrfacher übler Nachrede sowie Beschimpfung eine Verurteilung wegen mehrfacher übler Nachrede. Darüber hinaus erfolgte eine – ebenfalls höchstrichterlich bestätigte – Verurteilung wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch Überschreitung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit (vgl. betreffend das bis zum Bundesgericht weitergezogene gerichtliche Verfahren: Urteil des Bezirksgerichts D.__