9 von 16 Seriennummer) sowie wegen Verletzung der Verkehrsregeln (Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit). Wie den Akten zu entnehmen ist, resultierten aus diesem Strafbefehl für den Beschwerdeführer auch strafrechtliche Konsequenzen. So wurde zwar das Verfahren wegen Diebstahls aufgrund der festgestellten summenmässigen Geringfügigkeit und der deshalb bereits eingetretenen Verfolgungsverjährung eingestellt.