SIWAS als der für das Waffenrecht zuständigen Verwaltungsbehörde übertragen, im Rahmen eines (waffenrechtlichen) Verwaltungsverfahrens noch über die Herausgabe oder eine Einziehung der polizeilich sichergestellten Gegenstände zu befinden. Die Fachstelle SIWAS verfügt bei dieser waffenrechtlichen Gesamtbeurteilung über ein erhebliches, pflichtgemäss auszuübendes Ermessen. Der dadurch erhaltene Entscheidungsspielraum bedeutet aber nicht, dass die Fachstelle SIWAS bei ihrem Entscheid im Einzelfall völlig frei wäre.