Die Fachstelle SIWAS hat die waffenrechtliche Beurteilung der Waffenbesitzfähigkeit und der allfällig anzuordnenden waffenrechtlichen Massnahmen praxisgemäss umfassend vorzunehmen, das heisst, neben einem konkreten Anlass für eine Prüfung hat die Fachstelle SIWAS insbesondere auch andere polizeiliche, strafrechtliche oder sonstige Erkenntnisse sowie allfällig diesbezüglich veranlasste Abklärungen in ihre Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Für die Bejahung der Waffenbesitzfähigkeit ist demzufolge vorauszusetzen, dass das gesamte Verhalten beziehungsweise die Persönlichkeit der zu beurteilenden Person Beleg für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Waffen abgibt.