Vielmehr obliege es dem Staat, den Sachverhalt von Amts wegen zu untersuchen und die hierfür erforderlichen Untersuchungen zu finanzieren. Sei es nach der geltenden Rechtsprechung nicht möglich, für die Gutachtenskosten eine unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, müsse eine Änderung dieser Rechtsprechung angestrebt werden. Analog zum Entzug von Führerausweisen sei deshalb die Möglichkeit vorzusehen, ein Gesuch um Kostenbevorschussung einzureichen. Ein entsprechend gestelltes Gesuch habe die Fachstelle SIWAS jedoch ohne rechtsgenügende Begründung und somit ebenfalls in Verletzung des rechtlichen Gehörs abgewiesen.