Es sei abzulehnen, dass er als finanzschwache Person, die Ergänzungsleistungen beziehen müsse und damit weder über Geld für die Bezahlung von Beschlagnahmekosten sowie Prozesskosten noch über jenes für ein derartiges Gutachten verfüge, nur deshalb seiner Waffen enteignet werden könne, weil er sich mangels finanzieller Mittel nicht dagegen wehren könne. Der Staat dürfe von seinen Bürgerinnen und Bürgern nichts Unmögliches verlangen. Vielmehr obliege es dem Staat, den Sachverhalt von Amts wegen zu untersuchen und die hierfür erforderlichen Untersuchungen zu finanzieren.