6 von 16 Im Weiteren handle die Fachstelle SIWAS auch willkürlich, indem sie zur definitiven Abklärung seiner Waffentauglichkeit die Vornahme einer ohnehin nicht mehr erforderlichen fachmedizinischen Begutachtung auf seine Kosten verlange. Es sei abzulehnen, dass er als finanzschwache Person, die Ergänzungsleistungen beziehen müsse und damit weder über Geld für die Bezahlung von Beschlagnahmekosten sowie Prozesskosten noch über jenes für ein derartiges Gutachten verfüge, nur deshalb seiner Waffen enteignet werden könne, weil er sich mangels finanzieller Mittel nicht dagegen wehren könne.