Bei den von der Fachstelle SIWAS erwähnten Behauptungen von Drittpersonen handle es sich um reine Lügen oder falsche Anschuldigungen, so dass auch alle diesbezüglichen Strafverfahren letztlich eingestellt worden seien. Als falsch erweise sich ebenso der Vorwurf, er sei während des Bezugs von Sozialhilfe einer Arbeit nachgegangen. Überdies erweise es sich als unzutreffend, dass er sich jeweils uneinsichtig gezeigt habe, nachdem er auf ein Fehlverhalten hingewiesen worden sei. Es sei dabei auch fraglich, wer ihn überhaupt jemals auf ein Fehlverhalten hingewiesen habe.