HEINRICH KOLLER/CHRISTINA KISS/DANIELA THURNHERR/DENISE BRÜHL-MOSER, Öffentliches Prozessrecht [fortan: Öffentliches Prozessrecht], Basel 2010, N 318 ff.). Der Anspruch auf Mitwirkung am Beweisverfahren beinhaltet zudem das Akteneinsichtsrecht und daraus die Pflicht der Behörden, die Akten vollständig, geordnet und übersichtlich zu führen, sowie den Anspruch auf Eröffnung und Begründung des Entscheids (Öffentliches Prozessrecht, N 331 f.). Das kantonale Recht hat insbesondere den letztgenannten Anspruch auf Begründung ausdrücklich nochmals in § 26 VRPG geregelt.