Nachdem sich die Fachstelle SIWAS zur Beschwerde am 7. Dezember 2021 mit dem Antrag auf kostenpflichtige Abweisung hatte vernehmen lassen und die betreffende Vernehmlassung dem Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme zugestellt worden war, schloss der regierungsrätliche Rechtsdienst den Schriftenwechsel ab. Aufforderungsgemäss reichte Rechtsanwalt C., R., am 26. April 2022 seine Honorarnote samt Einzahlungsscheint ein.