4. Dem Verfügungsadressaten wird Gelegenheit gegeben, seine Waffentauglichkeit auf eigene Kosten durch ein forensisch-psychiatrisches Gutachten abklären zu lassen bei den Psychiatrischen Diensten Aargau AG, Klinik für Forensische Psychiatrie. Hierfür hat er drei Monate Zeit seit Rechtskraft dieser Verfügung. 5. Vor Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens ist der Fachstelle SIWAS ein Strafregisterauszug einzureichen, der nicht älter sein darf als drei Monate. 6. Das Gesuch um Kostenbevorschussung wird abgelehnt.