Nachdem A. die Fachstelle SIWAS durch seinen Rechtsvertreter am 20. September 2021 nochmals ersuchte, das Verfahren beförderlich voranzutreiben, erliess die Fachstelle SIWAS am 21. September 2021 folgenden Entscheid: "1. Dem Verfügungsadressaten wird die Waffenfähigkeit vorläufig abgesprochen. 2. Der Antrag, die sichergestellten Gegenstände dem Sohn […] auszuhändigen, wird abgelehnt. 3. Die sichergestellten Gegenstände des Verfügungsadressaten werden bis zur abschliessenden Klärung der Waffenfähigkeit beschlagnahmt.