2 von 16 Am 24. Juni 2021 teilte die Fachstelle SIWAS A. im Rahmen des rechtlichen Gehörs mit, dass sie nach wie vor beabsichtige, ihm die Waffenbesitzfähigkeit vorläufig abzusprechen und die sichergestellten Waffen zu beschlagnahmen. Vorgängig werde ihm aber Gelegenheit eingeräumt, seine Waffenbesitzfähigkeit mit einem kostenpflichtigen medizinischen Gutachten der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG), Klinik für Forensische Psychiatrie, untersuchen zu lassen. Dementsprechend erhalte er die Möglichkeit, sich innert einer Frist von 20 Tagen zu diesen Absichten zu äussern.