In teilweiser Gutheissung dieser Beschwerde gewährte der Regierungsrat mit Entscheid vom 3. März 2021 A. für das Verfahren vor dem Departement Volkswirtschaft und Inneres (Kantonspolizei, Fachstelle SIWAS) zwar die unentgeltliche Rechtsvertretung, wobei Rechtsanwalt C., R., zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt wurde. Im Übrigen wies der Regierungsrat die Beschwerde jedoch ab. Für das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ebenfalls gutgeheissen und Rechtsanwalt C., R., zum unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. C. a)