Mit Eingabe vom 14. August 2020 teilte Rechtsanwalt C., R., hierauf der Fachstelle SIWAS mit, dass er keine einlässliche Stellungnahme verfassen könne, solange nicht rechtskräftig über die unentgeltliche Rechtspflege entschieden sei; er beantrage deshalb, zunächst über sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu befinden. Hierauf lehnte die Fachstelle