Die Fachstelle SIWAS ersuchte hierauf die Oberstaatsanwaltschaft Aargau mit Schreiben vom 22. Juni 2020 und 6. Juli 2020 um weitere Sachverhaltsfeststellungen und verfahrensabschliessende Entscheide. Die betreffenden Unterlagen wurden ihr am 10. Juli 2020 zugestellt. Anschliessend informierte die Fachstelle SIWAS A. mit Schreiben vom 28. Juli 2020 – unter Beilage des kompletten bei ihr vorhandenen Dossiers – über ihre Absicht, an der bereits im Schreiben vom 8. April 2020 dargelegten Beurteilung festzuhalten. Überdies teilte sie A. mit, dass sie dem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nicht stattgeben könne, weil im erstinstanzlichen Verfahren keine Parteikosten ersetzt würden.