Mit Schreiben vom 28. Mai 2020 ersuchte die Fachstelle SIWAS den Rechtsvertreter von A., ihr die in der Eingabe vom 20. April 2020 erwähnten Beweisunterlagen (strafrechtliche Einstellungsverfügungen) nachzureichen. Rechtsanwalt C., R., reichte hierauf mit Eingabe vom 10. Juni 2020 einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft K._____ vom 12. November 2015 gegen B._____ betreffend Beschimpfung sowie einen Vergleich der Staatsanwaltschaft K._____ vom 13. November 2015 (inklusive Präsenzliste der Vergleichsverhandlung) ein. Zugleich ersuchte er die Fachstelle SIWAS, den massgeblichen Sachverhalt abzuklären und ihm Einsicht in die Akten zu gewähren.