Am 8. April 2020 informierte die Fachstelle SIWAS A. schriftlich über ihre Absicht, ihm die Waffenbesitzfähigkeit aufgrund vermuteter Hinderungsgründe für den Waffenbesitz abzusprechen und die sichergestellten Gegenstände zu beschlagnahmen, einzuziehen und zu verwerten beziehungsweise zu vernichten. Gleichzeitig wurde ihm angekündigt, dass er Gelegenheit erhalten werde, seine Waffenbesitzfähigkeit mit einem fachmedizinischen Gutachten zu belegen. Zudem wies die Fachstelle