Mit Urteil vom 3. April 2018 verurteilte das Bezirksgericht T A., Q., wegen mehrfacher übler Nachrede sowie Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit zu einer bedingten Geldstrafe von Fr. 3'000.– sowie zu einer Busse von Fr. 500.–. Im Berufungsverfahren bestätigte das Obergericht des Kantons Aargau am 17. September 2019 das erstinstanzliche Urteil und übergab zugleich der Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, verschiedene polizeilich sichergestellte Gegenstände (unter anderem zwei Feuerwaffen: ein Sturmgewehr 57 [Nr. xyz] inklusive Bajonett und einen Revolver der Marke Luger [ohne Nummer]) zur Durchführung des waffenrechtlichen Verwaltungsverfahrens