Konkret geht es dabei um ein vom Beschwerdeführer beziehungsweise von seinem Rechtsvertreter im Jahr 2019 gegen Mitarbeitende der Vorinstanz eingeleitetes, zwischenzeitlich aber eingestelltes Strafverfahren, um die im gleichen Zusammenhang an die Medien gerichteten Vorwürfe gegen die Vorinstanz und um das damalige Verhalten des Vorstehers des DGS. Der Beschwerdeführer wirft ihm in seiner Stellungnahme vom 13. Januar 2023 sogar "eine Verletzung der Amtspflicht" vor.