desannahme verbunden ist (lit. b), eine Partei vertritt oder für eine Partei in der gleichen Sache tätig war (lit. c), Mitglied, Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Behörde ist, deren Entscheid angefochten ist oder die mittels verbindlicher Weisung oder Teilentscheid am angefochtenen Entscheid beteiligt war (lit. d) oder aus anderen Gründen in der Sache befangen sein könnte (lit. e). Wird der Entscheid eines Departements beim Regierungsrat angefochten, befindet sich das dem Departement vorstehende Regierungsratsmitglied im Ausstand, es hat indessen bei der Behandlung der Angelegenheit eine beratende Stimme (§ 16 Abs. 2 VRPG). 1.2