Die Fachstelle SIWAS hat einer allfälligen Verwaltungsbeschwerde gegen ihren Entscheid vom 7. März 2022 die aufschiebende Wirkung ausdrücklich entzogen. Zur Klarstellung ist auch vorliegend formell festzustellen, dass einer allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den regierungsrätlichen Entscheid keine aufschiebende Wirkung zukommt beziehungsweise einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht bereits heute die aufschiebende Wirkung vorsorglich entzogen wird, soweit sich diese gegen das Verbot des Besitzes, des Erwerbs und der Aufbewahrung von Waffen richtet und/o- der die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen (Waffen, Waffenzubehör, Munition) verlangt wird. 4.