Die Fachstelle SIWAS überprüfte gestützt auf die Aufforderung zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft B. vom 20. März 2018 den fraglichen Gegenstand auf seine Eigenschaften als Dolch. Aufgrund der optischen Beurteilung ging sie dabei von einer symmetrischen Klinge aus. Zudem erachtete sie die Symmetrie auch im Test mit dem Schattenwurf als nachgewiesen. Die eine Seite sei durch den Beschwerdeführer beziehungsweise durch den beigezogenen Waffenhändler zwar leicht abgeschliffen worden, der Dolch sei jedoch trotzdem als symmetrisch zu beurteilen, weil der Materialabtrag bei knapp 1 mm gelegen habe. Die Fachstelle