in Streit gerät und dabei altbekannten Verhaltensweisen folgt. Die Sicherheit von Personen oder die 6 von 8 öffentliche Ordnung ist somit insofern gefährdet, als gemäss der psychiatrischen Begutachtung davon auszugehen ist, dass der Beschwerdeführer aufgrund seines problematischen Konfliktverhaltens auch zukünftig erneut unerlaubt Waffen tragen, Schüsse abgeben oder Gegenstände wie ein Holzscheit zur Hand nehmen wird, um sich gegen vermeintliche Verschwörungen, Zurücksetzungen oder auch nur gegen die Vögel auf seinem Grundstück zur Wehr zu setzen.