Die depressiven Episoden schränkten vor allem die Lebensfähigkeit des Beschwerdeführers ein, wogegen sich die manischen oder submanischen und das Umfeld mehr beeinträchtigenden Episoden darin äussern würden, dass die Fähigkeit des Beschwerdeführers, seine Impulse zu steuern, Gefahren zu erkennen, seine Wirkung auf seine Umgebung wahrzunehmen und besonnen zu handeln, stark beeinträchtigt sei. Die vom Beschwerdeführer begangenen strafbaren Handlungen, insbesondere das gewaltbereite Verhalten, die Missachtung von Vorschriften und Regeln sowie die Drohungen hätten einen direkten Zusammenhang mit manischen oder submanischen Episoden.