Das psychiatrische Gutachten der Klinik für Forensische Psychiatrie der PDAG vom 17. Januar 2022 bestätigt des Weiteren ausdrücklich die schon früher gestellte Diagnose einer bipolaren affektiven Störung. Die bipolare affektive Störung (ICD-10 F31) zeichne sich durch phasisch auftretende depressive und manische Episoden aus.