Die Fachstelle SIWAS gelangte aufgrund des psychiatrischen Gutachtens der Klinik für Forensische Psychiatrie der PDAG vom 17. Januar 2022 und unter Würdigung der gesamten Umstände zum Schluss, dass hinsichtlich des Beschwerdeführers der Umgang mit und der Besitz von Waffen jeglicher Art als kritisch angesehen werden müsse. Nach ihrer waffenrechtlichen Beurteilung bestehe noch immer ein konkreter Anlass zur Annahme, dass der Beschwerdeführer keine Gewähr für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Waffen bieten könne.