4 von 8 Willkürverbot und das Verbot der rechtsungleichen Behandlung, das Gebot von Treu und Glauben sowie der Grundsatz der Notwendigkeit und der Verhältnismässigkeit staatlicher Massnahmen (UL- RICH HÄFELIN/GEORG MÜLLER/FELIX UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, Zürich/St. Gallen 2020, 8. Auflage, Rz. 409). Mit Bezug auf die übrigen Fragen des Beweisrechts verweist das Verwaltungsrechtspflegegesetz auf das Zivilprozessrecht, soweit die Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschliessen (§ 24 Abs. 4 VRPG).