siehe auch die [96.007] Botschaft vom 24. Januar 1996 zum Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition, BBl 1996 I 1053 ff., 1054). Mit der verstärkten Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes sowie des Tragens von Waffen soll die öffentliche Ordnung und die Sicherheit von Personen und Gütern geschützt werden.