Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den Entscheid der Fachstelle SIWAS vom 7. März 2022, mit welchem dem Beschwerdeführer vorab die Waffen(besitz)fähigkeit definitiv abgesprochen wurde und folglich auch die beschlagnahmten Gegenstände zur Verwertung beziehungsweise Vernichtung eingezogen sowie auch der Besitz, der Erwerb und die Übernahme von Waffen zur Aufbewahrung untersagt wurden. Nachstehend ist zu prüfen, ob diese vom Beschwerdeführer beanstandeten Anordnungen der Fachstelle SIWAS zu Recht erfolgten. 3 von 8 2. 2.1