4. Dem Verfügungsadressaten ist es untersagt, Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu besitzen, zu erwerben oder solche von Dritten zur Aufbewahrung zu übernehmen. Sollte der Verfügungsadressat noch im Besitz von weiteren Waffen im Sinne des Waffengesetzes sein, ist innert 10 Tagen nach Erhalt dieser Verfügung die Fachstelle SIWAS zu kontaktieren. 5. Das Nichtbefolgen dieser Verfügung hat ein Strafverfahren im Sinne von Art. 292 StGB (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen) zur Folge: