Mit Entscheid vom 8. Juli 2021 hielt die Fachstelle SIWAS die Absprache der Waffenfähigkeit vorläufig aufrecht. Zugleich wurde A. Gelegenheit eingeräumt, binnen drei Monaten ab Rechtskraft des Entscheids ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über seine Waffenfähigkeit erstellen zu lassen. Des Weiteren wurden ihm der Erwerb und die Übernahme von Waffen bis zur abschliessenden Klärung seiner Waffenfähigkeit untersagt und die Übergabe allfällig noch vorhandener Waffen angeordnet. c)