Mit Eingabe datiert vom 25. November 2021 (Posteingang bei der Fachstelle SIWAS am 28. Mai 2021) erklärte sich A. mit der Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens einverstanden. Gleichzeitig verlangte er, die sichergestellten, jedoch nicht unter die Waffengesetzgebung fallenden Gegenstände seien ihm umgehend zurückzugeben. Die betreffenden Gegenstände wurden ihm am 23. Juli 2021 ausgehändigt.