Auf telefonische Nachfrage der Fachstelle SIWAS am 17. März 2021 reichte A. am 10. April 2021 die Kopie eines eintragungsfreien Strafregisterauszugs vom 10. Februar 2021 ein. Zugleich ersuchte A. die Fachstelle SIWAS um Neubeurteilung seiner Waffenfähigkeit sowie um Herausgabe der nicht unter die Waffengesetzgebung fallenden Gegenstände. Mit Schreiben vom 6. Mai 2021 informierte die Fachstelle SIWAS A., dass für sie nach wie vor konkreter Anlass zur Annahme von Hinderungsgründen zum Waffenbesitz bestehe. A. wurde zudem erneut Gelegenheit eingeräumt, ein aktuelles forensisch-psychiatrisches Gutachten über seine Waffenfähigkeit erstellen zu lassen.