Am 21. Januar 2020 ordnete die Fachstelle SIWAS die Sistierung des verwaltungsrechtlichen Verfahrens an und sprach A. sogleich die Waffenfähigkeit bis zur abschliessenden Beurteilung ab. Ausserdem wurden die sichergestellten Gegenstände vorerst bis zur abschliessenden Klärung der Waffenfähigkeit beschlagnahmt und A. der Umgang mit Waffen untersagt. b)