Mit Schreiben vom 25. November 2019 reichte A. einen Strafregisterauszug vom 18. November 2019 ein, welcher drei Einträge aufwies, unter anderem wegen mehrfach begangener Tätlichkeiten, mehrfacher Vergehen gegen die Sprengstoffgesetzgebung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, falschen Alarms sowie wegen Vergehen gegen die Waffengesetzgebung. Anlässlich einer persönlichen Vorsprache (rechtliches Gehör) am 14. Januar 2020 ersuchte A. die Fachstelle SIWAS, das verwaltungsrechtliche Verfahren bis zum Frühjahr 2021 zu sistieren, um dadurch erneut die Möglichkeit zu erhalten, seine Waffenfähigkeit mit einem fachmedizinischen Gutachten abklären zu lassen.