Die Fachstelle SIWAS informierte A. mit Schreiben vom 6. November 2019, dass für sie konkreter Anlass zur Annahme einer Selbst- oder Drittgefährdung bestehe und somit entsprechende Hinderungsgründe für den Waffenbesitz vorliegen könnten. Aus diesem Grund werde beabsichtigt, ihm die Waffenfähigkeit abzusprechen sowie die sichergestellten und unter die Waffengesetzgebung fallenden Gegenstände zu beschlagnahmen. A. wurde zudem die Möglichkeit gegeben, seine Waffenfähigkeit durch ein forensisch-psychiatrisches Gutachten erneut abklären zu lassen. Des Weiteren wurde A. ersucht, der Fachstelle SIWAS einen aktuellen Strafregisterauszug einzureichen.