Nachfolgende Abklärungen der Fachstelle SIWAS ergaben, dass über die Waffenfähigkeit von A. bereits am 8. April 2010 ein Gutachten durch die Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) erstellt worden war. Im Gutachten kam die PDAG zum Schluss, dass A. an einer bipolaren affektiven Störung erheblichen Ausmasses leidet.