Das Bezirksgericht C. verurteilte A. hierauf am 15. Januar 2019 wegen falschen Alarms, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und Tätlichkeiten (betreffend Ehefrau während der Ehe beziehungsweise bis zu einem Jahr nach der Scheidung). Das verwaltungsrechtliche Verfahren hinsichtlich der sichergestellten Gegenstände wurde der Fachstelle SIWAS übertragen. B. a)