Ein zweifellos gewichtiges Interesse stellt die Behindertengleichstellung dar: Gepflästerte Strassen können namentlich für blinde Menschen zu Stolperfallen werden und sind auch für Rollstühle beziehungsweise Rollatoren teilweise nur schwer befahrbar. Zu berücksichtigen ist indes, dass dies ganz wesentlich von der Machart der Pflästerung abhängt;