Zu beachten sei schliesslich auch der Lärmschutz; in der X-Strasse seien die Immissionsgrenzwerte erreicht und bei einer Pflästerung ergebe die geplante Geschwindigkeitsreduktion als Massnahme an der Quelle keine genügende Lärmminderung. 3.4.2 Was zunächst die vorgebrachten finanziellen Gründe anbelangt, kann diesen von vornherein kein das nationale Interesse am Erhalt des Ortsbilds von Q. überwiegendes Gewicht beigemessen werden; es handelt sich dabei um ein zwar verständliches, aber klar bloss lokales Interesse.