6 von 9 Asphaltierung. Des Weiteren vermöge eine Pflästerung der trotz des Rückgangs des Fahrzeugaufkommens immer noch sehr hohen Verkehrsbelastung nicht standzuhalten; starke Schäden am Oberflächenbelag seien vorhersehbar. Zu berücksichtigen sei sodann die Behindertengleichstellung; die bruchrohen Steine seien für Hauptverbindungen des Fussverkehrs ungeeignet. Zu beachten sei schliesslich auch der Lärmschutz;