Insgesamt erachtet der Regierungsrat die Beurteilung der ENHK und der EKD als schlüssig und überzeugend, dass die Pflästerung zu der gemäss ISOS zu „erhaltenden Substanz“ des Gebiets 2 zählt, ihr ein denkmalpflegerischer Wert zukommt und sie von höchster Relevanz für das Ortsbild ist. Ebenso vermag die Schlussfolgerung der begutachtenden Kommissionen zu überzeugen, dass das geplante Sanierungsprojekt mit der geplanten Asphaltierung anstelle einer Pflästerung als schwerwiegende Beeinträchtigung des Ortsbilds einzustufen ist.